29. Mai 2015

Drei Sekunden Aufklärung. Die Pädagogisierung von Productplacement

Jahrzehntelang war bezahlte Produktplatzierung im deutschen Fernsehen nicht erlaubt. Sie war Schleichwerbung - bis es 2010 zu einem "Paradigmenwechsel" (Helmut Volpers) kam. Seit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dürfen Privatsender Produktplatzierungen in ihre Unterhaltungsangebote integrieren. Für die öffentlich-rechtlichen Programme bleibt diese direkte Platzierung verboten, sie dürfen aber Produktionshilfen in Anspruch nehmen. Beide Systeme müssen - damit das Placement legal wird - "mindestens drei Sekunden" auf die "Unterstützung" hinweisen. Seit Anfang 2010 erscheinen auf den Bildschirmen deshalb immer wieder "P"-Logos mit erläuternden Kurztexten wie "Unterstützt durch Produktplatzierung" oder "Unterstützt durch Produktionshilfe" und verweisen darauf, dass ... (Telepolis vom 28. Mai 2015).