Jahrzehntelang war bezahlte Produktplatzierung im
deutschen Fernsehen nicht erlaubt. Sie war Schleichwerbung - bis es 2010
zu einem "Paradigmenwechsel" (Helmut Volpers) kam. Seit dem 13.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag dürfen Privatsender Produktplatzierungen
in ihre Unterhaltungsangebote integrieren. Für die
öffentlich-rechtlichen Programme bleibt diese direkte Platzierung
verboten, sie dürfen aber Produktionshilfen in Anspruch nehmen. Beide
Systeme müssen - damit das Placement legal wird - "mindestens drei
Sekunden" auf die "Unterstützung" hinweisen. Seit Anfang 2010 erscheinen
auf den Bildschirmen deshalb immer wieder "P"-Logos mit erläuternden
Kurztexten wie "Unterstützt durch Produktplatzierung" oder "Unterstützt
durch Produktionshilfe" und verweisen darauf, dass ... (Telepolis vom 28. Mai 2015).